Es gibt halt spezielle Regularien in Deutschland und glaube auch für den EU-Bereich,anbei diese Info:
In Deutschland gibt es knapp 350 Hochschulen, die Studierenden aller Nationen offen stehen. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Hochschultypen: Universitäten fordern von den Studenten streng wissenschaftliches Arbeiten, wodurch die Studienzeiten länger sind als in vielen anderen Ländern. An Technischen Universitäten (TU) wurden ursprünglich ausschließlich technische Fächer gelehrt, mittlerweile bieten auch sie ein umfassendes Studienangebot. Der Schwerpunkt liegt aber immer noch auf Ingenieurs- und Naturwissenschaften. Fachhochschulen (FH) zeichnen sich durch ein praxisorientierteres, straffer organisiertes und damit kürzeres Studium aus. Kunst- und Musikhochschulen unterziehen die Bewerber meist einer gesonderten Eignungsprüfung. Daneben gibt es noch eine Reihe von Hochschulen, die auf einzelne Fachrichtungen wie Pädagogik, Medizin oder Sport spezialisiert sind.
Voraussetzungen
Voraussetzung für ein Studium an einer deutschen Hochschule ist ein Schulabschluss, den die Kultusministerien der Bundesländer als gleichwertig mit dem deutschen Abitur anerkennen. Ist dies nicht der Fall, muss der Bewerber eine so genannte Feststellungsprüfung ablegen. Die vorbereitenden Kurse und die Prüfung finden an der Hochschule oder einem angegliederten Studienkolleg statt. Zudem der Student in spe gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Sei es, indem er die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" oder den "Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)" absolviert oder aber ein äquivalentes Sprachdiplom vorweist. Bei Bewerbern, die nur ein Semester in Deutschland studieren wollen, verzichten manche Hochschulen auf den Sprachnachweis. Grundsätzlich davon befreit sind Bewerber für internationale Studiengänge.
Bewerbung um einen Studienplatz
Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss schließlich noch beim Akademischen Auslandsamt seiner Wunsch-Hochschule eine Zulassung zum Studium beantragen. Das gilt auch für jene, die in ihrem Heimatland bereits studieren. Ausnahmen sind Stipendiaten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), Ausländer, die in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule ihre Hochschulreife erworben haben sowie EU-Bürger.
Einige sehr gefragte Studiengänge wie Medizin oder Psychologie sind zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden nicht von den Hochschulen, sondern der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. Aus Auswahlkriterium gilt die Durchschnittsnote des Abiturs beziehungsweise des gleichwertigen Abschlusses. Ein bestimmter Prozentsatz dieser Numerus-clausus-Fächer ist aber von vorneherein für ausländische Bewerber reserviert um sie zum Studium in Deutschland zu ermutigen. Bewerbungsschluss bei der ZVS und den Akademischen Auslandsämtern ist der 15. Juli für das kommende Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Die Termine gelten als absolut bindend.
Visum oder Aufenthaltsgenehmigung
Studenten aus EU- und einigen anderen Ländern benötigen für ihren Studienaufenthalt in Deutschland lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung, die sie innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Alle anderen müssen vor ihrer Einreise über die deutsche Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Als Voraussetzung dafür gelten die Zulassung zur Hochschule sowie der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung. Wer noch keine Zulassung von der Hochschule hat, kann ein so genanntes Studienbewerbervisum beantragen. Es gilt drei Monate und wird nach erfolgter Zulassung in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt.
Einschreibung an der Hochschule
Zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule müssen die Bewerber häufig persönlich erscheinen. Welche Dokumente mitzubringen sind, erfragt man am besten vorher im Studentensekretariat. Studiengebühren werden in Deutschland bislang nicht erhoben. Die Studenten zahlen lediglich einen geringen Semesterbeitrag, mit dem Einrichtungen wie Mensa oder Studentenwohnheim finanziert werden.
Die Einschreibung gilt immer nur für ein Semester. Für jedes weitere muss sich der Student "rückmelden", indem er das entsprechende Formular sowie einen Krankenversicherungsnachweis im Studentensekretariat einreicht. Die Rückmeldefristen für das kommende Semester liegen meist am Ende des laufenden Semesters. Achtung: Wer den Termin verpasst, riskiert seine Exmatrikulation oder muss eine Strafgebühr zahlen.
Neben der Einschreibung für ein Studienfach müssen sich Studenten häufig auch bei "ihrem" Institut (zum Beispiel Institut für Internationales Recht) anmelden. Gut zu wissen auch: Manche Seminare sind auf eine bestimmte Teilnehmerzahl beschränkt. Drin ist, wer sich rechtzeitig anmeldet. Ob es entsprechende Anmeldelisten gibt, wann und wo sie ausliegen, erfährt man im Sekretariat des Instituts.
Hier gibt es mehr Informationen:
Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Telefon: 0049-228-882-0
Telefax: 0049-228-882-444
Internet: www.daad.de
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
Sonnenstraße 171
D-44128 Dortmund
Telefon: 0049-231-1081-0
Telefax: 0049-231-1081-227
Internet: www.zvs.de
DAAD-Datenbank, auf der man ermitteln kann, ob der Schulabschluss als gleichwertig mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung eingestuft wird oder eine Feststellungsprüfung nötig ist.
Antrag auf Zulassung zum Studium in Deutschland
DAAD-Merkblatt zum Aufenthaltsrecht für ausländische Studierende und Studienbewerber
Antrag für ein DAAD-Stipendium
Hochschulprofile mit Adressen, Links, statistischen Angaben und einer allgemeinen Beschreibung aller Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland
Informationen zum Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
Ausblick auf das voraussichtlich am 1.1.2003 in Kraft tretende Zuwanderungsgesetz und die veränderten Bedingungen für Einreise, Aufenthalt, Arbeitsmöglichkeiten und Familiennachzug von ausländischen Studierenden
viel Erfolg